Steuerliche Grundlagen beim Forex Handel

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Steuerliche Angelegenheiten sind immer kompliziert. Um wirklich sicherzugehen, sollten Sie einen Steuerberater aufsuchen und sich professionell und sicher beraten lassen. Je nach Lebenssituation und Einzelfall sind mögliche Sonderregelungen oder Abweichungen bei der steuerrechtlichen Situation vorstellbar. Aufgrund der sich immer ändernden Gesetze können wir nicht für Richtigkeit und Vollständigkeit garantieren. Hier erhalten Sie daher keine Rechtsberatung, sondern nur einen unverbindlichen groben Überblick die steuerliche Situation zum Thema Börse. Bindende Auskünfte erhalten Sie bei Ihren Finanzamt oder Steuerberater.

Wichtigster Punkt bei den steuerlichen Aspekten ist die Abgeltungssteuer. Sie hat seit 2009 die steuerliche Situation für die Finanzmärkte sehr vereinfacht. Während vor 1999 alle Erträge nach 6 sechsmonatiger Haltedauer und vor 2009 alle Erträge nach zwölfmonatiger Haltedauer vollkommen steuerfrei waren, sind seit 2009 alle Erträge zu versteuern. Während früher die Gewinne (sofern steuerpflichtig) innerhalb der Steuererklärung angegeben worden sind, ist dies mit der Abgeltungssteuer nicht mehr notwendig. Das schöne an der Sache ist, dass Sie sich um die Steuern nicht mehr kümmern müssen. Ihr Broker zieht die Steuern automatisch ein (und leitet diese an das Finanzamt) und Sie müssen in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Angaben mehr machen. Sie können sich quasi vollkommen auf Ihre Trades konzentrieren.

Die Abgeltungssteuer liegt bei 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bis zum Sparerfreibetrag (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels: 801 EUR) sind alle Erträge steuerfrei. Wenn Sie z.B. 1000 Erträge einfahren, zahlen Sie davon ca. 49,75 EUR Steuern (1000 EUR – 801 EUR = 199 EUR * 0,25 = 49,75 EUR). Ihr Broker zieht dieses Geld automatisch ein. Beachten Sie, dass aufgrund des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer der Steueranteil geringfügig höher ist. Sollten Sie beim nächsten Trade einen Verlust einfahren, wird Ihnen der zustehende Steueranteil automatisch wieder gutgeschrieben. Sie müssen hier nicht bis zum Ende des Jahres warten, bis gezahlte Steuer rückerstattet werden.

In dem Fall, dass Sie mehrere Depots oder Konten haben, können Sie sich von der Bank am Ende des Jahres eine Verlustbescheinigung zukommen lassen und diese beim Finanzamt vorlegen. So können Sie Verluste steuerlich geltend machen.

Die Abgeltungssteuer gilt sowohl für Kursgewinne (inkl. Aktien, Zertifikate und CFDs), Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen von Fonds. Immobilien, Immobilienbeteiligungen, Versicherungen, Kunst, Antiquitäten und andere Produkte / Gegenstände unterliegen nicht der Abgeltungssteuer und sind höchstwahrscheinlich anders zu behandeln. Fragen Sie diesbezüglich Ihren Steuerberater.

Physische Edelmetalle nach 12 Monaten steuerfrei. Auf Goldmünzen und Goldbarren fällt keine Mehrwertsteuer an. Silbermünzen sind mit 7% MwSt. und Silberbarren mit 19% MwSt. besteuert. Beachten Sie, dass auf Zertifikate über Edelmetalle normal die Abgeltungssteuer gilt. Steuerlich betrachtet sind physische Edelmetalle hierdurch momentan die attraktivste Anlage. Es ist möglich, dass sich dies bald ändert.

Wenn Sie ein Depot im Ausland haben, müssen Sie damit rechnen, dass der Broker die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt abführt. Ist dies der Fall, so müssen Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung selbst machen. Fragen Sie bei Zweifel bei Ihrem Broker nach. Bei Frage erhalten Sie Hilfe von Ihrem Steuerberater.

Insgesamt ist die steuerliche Situation derzeit nicht so kompliziert. Wenn Sie normal den Handel nachgehen, müssen Sie eigentlich nichts tun. Dennoch sollten Sie sich über die Lage informieren, ob bezüglicher Ihrer Person nicht irgendwelche Sonderregelungen anwendbar sind.

Dieser Text ist keine Rechtsberatung, sondern stellt nur einen groben Überblick da. Haftungen ausgeschlossen!

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